Sonderfälle aus dem Reisealltag
Spätere Rückkehr
Verlängert sich der Aufenthalt im Gastland, so können Sie die Versicherung verlängern, wenn der Verlängerungswunsch rechtzeitig vor Ablauf der bestehenden Versicherung schriftlich mitgeteilt wird. Bei einer Verlängerung der Versicherung besteht Versicherungsschutz nur für Versicherungsfälle, die nach Beantragung der Verlängerung neu eingetreten sind.
Die Reise wird vorzeitig beendet
Nach Ablauf des beantragten Zeitraums endet die Versicherung automatisch. Wenn Sie vorzeitig nach Hause zurückkehren, teilen Sie uns dies bitte mit – Sie bezahlen dann nur die bis zum Kündigungsdatum entrichteten Monatsbeiträge. Der Lastschrifteinzug wird gestoppt und eventuelle Überzahlungen werden Ihnen umgehend und ohne Abzug einer Verwaltungsgebühr zurücküberwiesen. Bitte veranlassen Sie keine Rücklastschrift, da diese mit weiteren Kosten verbunden ist (s. u.).
Bitte teilen Sie uns eine vorzeitige Beendigung immer so schnell wie möglich mit, da eine rückwirkende Stornierung der Versicherung nicht möglich ist.
Die Reise wird für einen Aufenthalt in Deutschland unterbrochen
Bei einer Vertragsdauer von mindestens sechs Monaten besteht während einer Unterbrechung des Auslandsaufenthaltes für einen maximal vierwöchigen Heimataufenthalt auch in der Bundesrepublik Deutschland Versicherungsschutz für hier akut eintretende Versicherungsfälle.
Nicht eingelöste Lastschriften
Jede Rücklastschrift ist mit hohem Verwaltungsaufwand und Bankgebühren verbunden. Aus diesem Grund berechnen wir für jede Rücklastschrift eine Bearbeitungsgebühr von 15 €.


