Sie wollen sich vor Abschluss Ihrer PROTRIP-Versicherung gründlich informieren? In diesem Bereich haben wir für Sie die häufigsten Fragen zur Auslandsversicherung PROTRIP zusammengestellt. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Hier finden Sie allgemeine Fragen zu PROTRIP.
Diese Versicherung ist konzipiert für Personen, die sich bis zu 5 Jahre im Ausland aufhalten möchten. Dabei ist es unerheblich, ob Sie privat oder geschäftlich auf Reisen gehen. PROTRIP empfiehlt sich für Au-pairs, Sprachschüler, Studenten, Praktikanten und Berufstätige genauso wie für Langzeiturlauber.
Weitere Voraussetzungen sind:
1) Die Versicherung wird vor Beginn der Auslandsreise und für die gesamte Reisedauer abgeschlossen. Teile eines Auslandsaufenthaltes können nicht versichert werden.
2) Der Versicherungsbeginn ist bis einschließlich 69 Jahre möglich.
Kinder und Jugendliche können über PROTRIP versichert werden. Kinder unter 6 Jahren können über PROTRIP allerdings nur versichert werden, wenn auch die mitreisenden erziehungsberechtigten Personen über diesen Tarif versichert sind.
Unter "Selbstbehalt" versteht man eine Beteiligung an den Kosten im Schadensfall. Ein "Selbstbehalt von 50 € je Versicherungsfall" bedeutet beispielsweise, dass Sie bei jedem Schadensfall 50 € selbst bezahlen müssen. Bei PROTRIP können Sie wählen, ob Sie die Auslandskrankenversicherung ohne Selbstbehalt oder mit 50 € Selbstbehalt pro Versicherungsfall wünschen.
Nach Ablauf des beantragten Zeitraums endet die Versicherung automatisch. Reisen Sie vorzeitig zurück, teilen Sie uns dies bitte mit. Ein Anruf oder eine E-Mail genügt. Sie bezahlen dann nur die bis zum Eingang dieser Mitteilung angefallenen Beiträge. Besteht ein Lastschriftverfahren, wird dieses gestoppt. Ergibt sich ein Guthaben, bekommen Sie dies umgehend und ohne Abzug einer Verwaltungsgebühr zurücküberwiesen.
Für eine rückwirkende Beitragserstattung benötigen wir einen Wiedereinreisebeleg, der die vorzeitige Rückkehr bestätigt (Flugticket oder Ähnliches).
Geltungsbereich ist das Ausland. Als Ausland gelten alle Länder, in denen die versicherte Person keinen ständigen Wohnsitz unterhält und in denen sie sich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auch nicht überwiegend aufhält.
Hinweise zum Versicherungsschutz in Kriegs- und Krisengebieten entnehmen Sie bitte unserem Artikel auf www.reiseversicherung.com.
Wenn Sie eine Reise mit einer Dauer von mindestens 6 Monaten versichert haben, haben Sie auch während einer Unterbrechung des Auslandsaufenthaltes für einen maximal 4-wöchigen Heimataufenthalt Versicherungsschutz. Die maximale Dauer von 4 Wochen gilt pro Versicherungsjahr. Versicherungsschutz haben Sie für Kosten, die infolge eines Unfalls oder einer neu und akut aufgetretenen Krankheit entstehen. Wenn Sie am Ende des Versicherungszeitraumes einen Heimataufenthalt machen, gilt das nicht als Reiseunterbrechung. In diesem Fall endet die Versicherung mit Ihrer Rückkehr in das Heimatland.
Halten Sie sich zu Transferzwecken in den USA oder Kanada auf, wird auch in den Tarifstufen "ohne USA/Kanada" Versicherungsschutz gewährt, wenn Sie höchstens eine Übernachtung in dem Reiseland verbringen.
Hier finden Sie die häufigsten Fragen zum Coronavirus.
Eine Stornierung der Versicherung ist vor Versicherungsbeginn jederzeit möglich. Möchten Sie aufgrund der aktuellen Krankheitswelle den Reisezeitraum ändern, ist eine Verschiebung möglich. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Nein, Reisekosten werden nicht von der Auslandskrankenversicherung übernommen. Wir empfehlen: Wenden Sie sich an Ihr Hotel oder Ihre Fluggesellschaft, um zu klären, ob eine Kulanzregelung (Umbuchung oder Stornierung) möglich ist.
Hier finden Sie die häufigsten Fragen zum Coronavirus.
Fieber, Husten, Anzeichen einer Corona-Infektion? Sie können beruhigt sein. Angst vor hohen Arztkosten müssen Sie mit dem Versicherungsschutz von PROTRIP nicht haben. Die medizinisch notwendige Heilbehandlung der Coronavirus-Infektion ist versichert. Außerdem beinhaltet PROTRIP bis zu 90 Tage Nachleistung für Behandlungskosten, sollten Sie aufgrund der Infektion gezwungen sein, länger im Ausland zu bleiben.
Quarantänekosten werden nicht von der Auslandskrankenversicherung übernommen. Oft wird die Quarantäne als vorsorgliche Schutzmaßnahme verordnet. Hierbei handelt es sich nicht um eine medizinisch notwendige Heilbehandlung. Wenn Sie während der Quarantäne an dem Coronavirus erkranken, ist die Behandlung selbstverständlich versichert.
Die Kosten eines Corona-Tests werden übernommen, sofern eine entsprechende Symptomatik besteht und er vom Arzt angeordnet ist. Handelt es sich bei dem Test allerdings lediglich um eine präventive Maßnahme, z. B. zur Erfüllung einer geforderten Ein- oder Ausreisebestimmung oder für einen Gesundheitsnachweis für Schule, Hochschule oder Arbeitgeber etc., so müssen Sie die Kosten selbst tragen.
Ja, die Auslandskrankenversicherung von PROTRIP schützt Sie sowohl bei Reisen in Ländern, für die vom Auswärtigen Amt eine Reisewarnung ausgesprochen wurde, als auch im Krankheitsfall im Zusammenhang mit einer Pandemie.
Ja, PROTRIP bietet sowohl Versicherungsschutz bei Pandemien als auch bei Reisen in Ländern, für die vom Auswärtigen Amt eine Reisewarnung ausgesprochen wurde.
Nein, Reisekosten werden nicht von der Auslandskrankenversicherung übernommen. Wir empfehlen: Wenden Sie sich an Ihr Reiseunternehmen, um zu klären, ob beispielsweise die Fluggesellschaft Ihnen mit einer Kulanzregelung (kostenlose Umbuchung oder Abbruch Ihrer Reise) entgegenkommt.
Grundsätzlich besteht für eine gewisse Dauer auch Versicherungsschutz bei Unterbrechung des Auslandsaufenthaltes. Da Sie aufgrund der Entwicklung des COVID-19 nicht abschätzen können, wie lange Ihr Heimatlandaufenthalt dauern wird, empfehlen wir Ihnen, direkt nach Einreise ins Heimatland die PROTRIP-Versicherung zu kündigen. Teilen Sie uns dies bitte mit. Ein Anruf oder eine E-Mail genügt, um taggenau abzurechnen. Sie bezahlen dann nur die bis zum Eingang dieser Mitteilung angefallenen Beiträge.
Tipp: Bitte wenden Sie sich an Ihre letzte Versicherung im Heimatland, um diese umgehend wieder zu aktivieren.
Wenn Sie Ihre Reisepläne wieder aufgreifen, schließen Sie gerne wieder eine neue PROTRIP-Versicherung ab
Mit Einreise in Ihr Heimatland endet der Versicherungsschutz von PROTRIP. Bitte wenden Sie sich an Ihre letzte Versicherung im Heimatland, um diese umgehend wieder zu aktivieren.
Das Robert Koch Institut stellt Ihnen wichtige Informationen über die aktuelle Coronavirus-Entwicklung zur Verfügung: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html.
Hier finden Sie die häufigsten Fragen zur Anmeldung.
Um sich über PROTRIP zu versichern, sind nur 2 Dinge zu tun: Sie füllen das vorbereitete Anmeldeformular sorgfältig aus. Danach überprüfen Sie noch einmal Ihre Angaben und bestätigen die Anmeldung. Und das war’s auch schon für Sie.
Wenn Sie in Regionen mit unterschiedlichen Beiträgen reisen, versichern Sie bitte jeden Aufenthalt separat. Schließen Sie dazu mehrere PROTRIP-Versicherungen ab. Als Versicherungsbeginn der neuen Versicherung wählen Sie bitte den Tag, an dem Sie in das Land mit anderer Beitragsstufe einreisen. Vermerken Sie bitte beim Abschluss der neuen Versicherung, dass es sich um eine Anschlussversicherung handelt. Wir kündigen dann die Vorversicherung taggenau. Bitte beachten Sie, dass die gesamte Dauer des Aufenthaltes versichert werden muss und zwischen den einzelnen Versicherungen keine unversicherten Zeiten bestehen dürfen.
Beispiel: Sie reisen für fünfeinhalb Monate nach Australien und danach für 3 Monate in die USA.
Schließen Sie bitte für 6 Monate eine Versicherung für die Preisregion „Weltweit ohne USA und Kanada“ ab und im direkten Anschluss eine Versicherung für 3 Monate für die Region „Weltweit mit USA und Kanada“.
Im Beispielfall erhalten Sie 2 Bestätigungen für 2 Versicherungen. Wir behandeln die beiden Versicherungen aber wie einen Vertrag, damit Ihnen keine Nachteile entstehen. Der Versicherungszeitraum der ersten Versicherung wird von uns manuell angepasst und Sie erhalten für diesen Zeitraum eine Gutschrift.
Grundsätzlich muss die Versicherung für die gesamte Dauer des Aufenthaltes abgeschlossen werden. Verlängert sich der Auslandsaufenthalt, kann die Versicherung verlängert werden. Ein Neuabschluss ist nur möglich, wenn Sie in eine Region mit anderem Beitrag wechseln. In diesem Fall können Sie für den Aufenthalt in der neuen Region eine neue Versicherung abschließen. Beachten Sie jedoch, dass die maximale Versicherungsdauer von 60 Monaten auch in diesem Fall nicht überschritten werden darf.
Sie erhalten umgehend nach Anmeldung Ihre Versicherungsbestätigung, die Verbraucherinformationen sowie die Produktinformation per E-Mail.
Nach Abschluss erhalten Sie umgehend Ihre Versicherungsbestätigung, die Verbraucherinformationen sowie die Produktinformation per E-Mail. Wenn Sie keine E-Mail erhalten haben, überprüfen Sie bitte die angegebene E-Mail-Adresse und schauen in dem SPAM-Ordner nach, ob die E-Mail irrtümlich dort eingegangen ist.
Der Online-Abschluss erfolgt über eine sichere Verbindung. Wir nutzen Ihre Daten nur zur Erfüllung des Versicherungsvertrages. Mehr dazu erfahren Sie in der Rubrik Datenschutz.
Hier finden Sie die häufigsten Fragen zu bestehenden Verträgen.
Änderungen können innerhalb von 3 Monaten nach dem ursprünglichen Vertragsbeginn vorgenommen werden. Vor dem beabsichtigten Einreisetag genügt eine E-Mail. Wenn Sie den Versicherungszeitraum erst nach dem ursprünglich geplanten Einreisedatum ändern, benötigen wir einen Einreisenachweis (Passkopie oder Flug-/Bahnticket).
Sollte sich Ihr Programm im Ausland verlängern, können Sie die Verlängerung vor Ablauf der bestehenden Versicherung telefonisch beantragen. Die Höchstversicherungsdauer dieser Versicherung beträgt 5 Jahre.
T +49 2247 9194-980
Mo - Fr: 08.00 bis 18.00 Uhr
Alternativ dazu können Sie uns auch einen Brief, ein Fax oder eine E-Mail senden .
Bei Annahme des Verlängerungswunsches durch den Versicherer besteht Versicherungsschutz nur für die Versicherungsfälle, die nach dem Antrag auf Verlängerung neu eingetreten sind. Ferner besteht bei einer Verlängerung keine Leistungspflicht für bestehende und bekannte Krankheiten, Beschwerden sowie bestehende Schwangerschaften und deren Folgen.
Nach Ablauf des beantragten Zeitraums endet die Versicherung automatisch. Reisen Sie vorzeitig zurück, teilen Sie uns dies bitte mit. Ein Anruf oder eine E-Mail genügt. Sie bezahlen dann nur die bis zum Eingang dieser Mitteilung angefallenen Beiträge. Besteht ein Lastschriftverfahren, wird dieses gestoppt. Ergibt sich ein Guthaben, bekommen Sie dies umgehend und ohne Abzug einer Verwaltungsgebühr zurücküberwiesen.
Für eine rückwirkende Beitragserstattung benötigen wir einen Wiedereinreisebeleg, der die vorzeitige Rückkehr bestätigt (Flugticket oder Ähnliches).
Bei einer Vertragsdauer von mindestens 6 Monaten besteht während einer Unterbrechung des Auslandsaufenthaltes für einen maximal 4-wöchigen Heimataufenthalt pro Versicherungsjahr Versicherungsschutz. Es besteht Versicherungsschutz für Kosten, die infolge eines Unfalls oder einer neu und akut aufgetretenen Krankheit entstehen. Ein Heimataufenthalt am Ende des Versicherungszeitraumes gilt nicht als Reiseunterbrechung. In diesem Fall endet die Versicherung mit Ihrer Rückkehr in das Heimatland.
Unser Online-Service steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Sie können mit unseren Online-Formularen eine Vertragsverlängerung beantragen, Ihre Versicherung vorzeitig beenden oder Ihre Bank- und Adressangaben ändern.
Bitte
wechseln Sie zu unserem Secure Server,
um Ihre Änderung online abzuschicken.
Die häufigsten Fragen zu Zahlungen haben wir in dieser Kategorie aufgeführt.
Der Beitrag für diese Versicherung ist bei Abschluss für die gesamte Versicherungsdauer zu zahlen. Sie können zwischen folgenden Zahlungsmöglichkeiten wählen:
Der Beitrag richtet sich nach der Dauer der Reise. Reisen Sie früher zurück als erwartet, reicht ein Anruf oder eine E-Mail, um taggenau abzurechnen. Sie zahlen nur für den tatsächlichen Versicherungszeitraum. Für die Erstattung fallen keine Verwaltungsgebühren an.
Bei Ländern aus dem Euroraum:
Bei einer über einen Monat hinausgehenden Versicherungsdauer können Sie die
Versicherung auch
monatlich per SEPA-Lastschriftverfahren zahlen.
Die erste Beitragsrate ist bei Versicherungsbeginn fällig, die Folgeraten jeweils zu
Beginn des Folgemonats.
Bei Zahlung per Kreditkarte setzen wir das 3-D-Secure-Verfahren ein. Es sorgt für zusätzliche Sicherheit bei Ihren Kreditkartentransaktionen und mindert das Betrugsrisiko durch Kartenmissbrauch.
Sie geben zunächst Ihre Kreditkartennummer ein. Danach wird eine Verbindung zum Kartenherausgeber hergestellt, damit Sie Ihre Identität beispielsweise mittels eines Codes dort bestätigen können. War die Authentifizierung erfolgreich, wird die Kreditkartenzahlung ausgeführt. Das 3-D Secure-Verfahren ist nicht zu verwechseln mit der Prüfnummer (CVC) Ihrer Kreditkarte.
Um das 3-D-Secure-Verfahren nutzen zu können, müssen Sie sich bei Ihrer Bank/Kreditunternehmen registrieren, dies dauert in der Regel einige Tage.
Bitte vermeiden Sie Rücklastschriften. Jede Rücklastschrift ist mit hohem Verwaltungsaufwand und Bankgebühren verbunden. Wir erheben von Ihnen für nicht eingelöste Lastschriften die uns auferlegten Kosten, wenn Sie die Nichteinlösung (beispielsweise auf Grund von Widerruf, falschen Angaben oder fehlender Kontodeckung) zu verantworten haben.
Eventuell zuviel gezahlte Beiträge bekommen Sie umgehend und ohne Abzug einer Verwaltungsgebühr zurücküberwiesen. Reisen Sie vorzeitig zurück, teilen Sie uns dies bitte mit. Ein Anruf oder eine E-Mail genügt, um taggenau abzurechnen.
Hier finden Sie Fragen und Antworten rund um den Schadensfall.
Reisende in die USA und nach Kanada wenden sich bitte - wenn möglich vor einer ärztlichen Behandlung - für Beratung und Unterstützung an unseren Partner Global Excel in Kanada (deutschsprachiger 24-Stunden-Service). Die Mitarbeiter von Global Excel helfen Ihnen bei der Auswahl des richtigen Arztes oder Krankenhauses, erklären Ihnen alle Details der Abrechnung und können die direkte Abrechnung mit Ärzten und Krankenhäusern übernehmen.
Sie erreichen Global Excel 24 Stunden täglich unter der in den USA und in Kanada kostenlosen Rufnummer +1-877-835-6243 (toll-free)Weitere Informationen erhalten Sie unter: Was tun im Krankheitsfall?
Grippe, Erkältung, Zahnschmerzen? Gehen Sie zum Arzt! Sie sind im Rahmen einer Auslandskrankenversicherung privat versichert. Die Leistungen und Leistungsausschlüsse Ihrer Versicherung finden Sie unter Leistungen.
Weisen Sie den behandelnden Arzt gegebenenfalls auf den Leistungsumfang Ihrer Versicherung hin, um eine Überbehandlung zu vermeiden.
Nach der Behandlung erhalten Sie vom Arzt eine Rechnung. Aus dieser Rechnung müssen der Name der behandelten Person, die Bezeichnung der Krankheit, die Art der einzelnen ärztlichen Leistungen sowie die Behandlungskosten hervorgehen. Ist die Diagnose nicht klar aus der Rechnung ersichtlich, hilft es uns für die Erstattung sehr, wenn Sie der Rechnung eine kurze Schilderung der Erkrankung bzw. der Behandlung beilegen.
Bitte reichen Sie die Rechnung im Original und unter Angabe der Versicherungsnummer und Ihrer aktuellen Bankverbindung bei uns ein. Danach erfolgt die Erstattung auf das von Ihnen angegebene Konto.
Details erfahren Sie unter: Wie werden Ihre Rechnungen erstattet?
Bitte senden Sie Rechnungen im Original per Post ein. Bitte geben Sie Ihre Versicherungsnummer und ggf. eine Bankverbindung an, falls das Empfängerkonto vom Vertragskonto abweicht.
Falls Sie unsere Sicherheits-App MY-SAFETY-APP 2 installiert haben und nutzen,
können Sie Schadenmeldungen und Arztrechnungen mit einem Knopfdruck direkt an uns schicken.
So verkürzt sich die Bearbeitungszeit erheblich.
https://www.my-safety-app.com/de/funktionen
Unsere Bearbeitungszeit beträgt 2 Wochen. Nach Abschluss der Bearbeitung erfolgt eine tarifliche Erstattung oder eine schriftliche Mitteilung.
Medikamente müssen medizinisch notwendig und ärztlich verordnet sein. Sie erhalten die Medikamente gegen Vorlage des Rezeptes in der Apotheke. Das Originalrezept kann danach bei uns zur Erstattung eingereicht werden.
Medikamente, die in der Apotheke ohne Rezept erhältlich sind, sind nicht erstattungsfähig.
Bitte beachten Sie, dass Rezepte erst bearbeitet werden können, wenn uns die dazugehörige Arztrechnung mit Diagnose vorliegt.
Handelt es sich bei der stationären Behandlung nicht um eine
Notfallbehandlung, empfehlen wir den konkreten Behandlungsbedarf vor Behandlungsbeginn
mit unserer Leistungsabteilung abzustimmen. So können Sie jedes Kostenrisiko vermeiden.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Ihre Meinung ist uns wichtig!
Wir freuen uns, wenn Sie sich kurz die Zeit nehmen, eine Bewertung bei Google, Facebook oder auch Trustpilot zu schreiben. So helfen Sie nicht nur uns, unseren Service weiter zu verbessern, sondern auch anderen Kunden, die auf der Suche nach der passenden Versicherung sind.
Sollten Sie noch offene Themen haben oder mit unserem Service nicht zufrieden sein, haben Sie natürlich die Möglichkeit, sich an die jeweilige Fachabteilung oder die Abteilung für Beschwerdemanagement (sandra.karnstedt-panienka@dr-walter.com) zu wenden. Auch über unser Kontaktformular sind wir für Sie erreichbar. Weitere Informationen über Fragen zur Beschwerdebearbeitung finden Sie in unserem Impressum.
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